Hintergrund & Einordnung
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2091 tritt am 16. Juli 2026 ein eigenständiger EU-Rechtsrahmen für die GMP bei Tierarzneimitteln in Kraft. Bisher orientierte sich die Branche überwiegend an den allgemeinen GDP-Leitlinien für Humanarzneimittel (EudraLex Band 4), Empfehlungen ohne unmittelbare Gesetzeskraft für den Veterinärsektor. Das ändert sich grundlegend: Die Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.
Datenlogger und Temperaturüberwachung sind dabei keine neue Erfindung: der entscheidende Unterschied liegt in der Art der Verpflichtung und der geforderten Tiefe der Validierung. Ergänzt wird der Rahmen durch die DVO (EU) 2025/2154 mit neuen GMP-Vorgaben für veterinäre Wirkstoffe (APIs), sodass auch die Zulieferkette einbezogen ist.
Zwei Verordnungen, ein Stichtag
DVO (EU) 2025/2091 — GMP für fertige Tierarzneimittel: Herstellung, Lagerung, Distribution, Dokumentation.
DVO (EU) 2025/2154 — GMP für veterinäre Wirkstoffe (APIs): Qualitätsstandards für Zulieferer und Ausgangsstoffe.
Die drei wesentlichen Neuerungen im Vergleich zur bisherigen Praxis:
Aus freiwilligen Leitlinien (Soll) werden unmittelbar geltende EU-Vorschriften (Muss). Verstöße haben direkte rechtliche und haftungsrelevante Konsequenzen.
Nicht nur messen, sondern nachweisen: Die Eignung des Messsystems muss vorab validiert sein — auch unter saisonalen Extrembedingungen.
Für jedes Produkt ist eine dokumentierte Risikoanalyse Pflicht, die Messstellen, Intervalle und Grenzwerte produktspezifisch festlegt.
Wer ist betroffen?
Die Verordnung verfolgt einen End-to-End-Ansatz: Jeder Akteur in der Lieferkette trägt Verantwortung — vom Wirkstoffhersteller bis zur tierärztlichen Praxis. Besonders betroffen: Unternehmen, die biologische Tierarzneimittel (Impfstoffe, Seren) herstellen oder vertreiben — diese verlieren bei kleinsten Temperaturabweichungen sofort ihre Wirksamkeit.
Technische Umsetzung
Die regulatorischen Anforderungen übersetzen sich in konkrete technische Mindeststandards — sowohl für die stationäre Lagerung als auch für den Transport.
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Fazit
Der 16. Juli 2026 markiert eine dauerhafte Zäsur im regulatorischen Umfeld der veterinärmedizinischen Lieferkette. Unternehmen, die ihre technische Infrastruktur jetzt überprüfen, vermeiden nicht nur Compliance-Risiken, sondern sichern auch die Produktqualität und das Vertrauen ihrer Kunden.
Als erster Schritt empfiehlt sich eine strukturierte Gap-Analyse: Entspricht die eingesetzte Messtechnik den Validierungsanforderungen? Sind Kalibriernachweise vorhanden und aktuell? Deckt die Lagertechnik den geforderten Temperaturbereich zuverlässig ab? Die Umstellung interner Prozesse und Qualitätsdokumentation benötigt Zeit — die verbleibenden Monate sollten genutzt werden.