Hintergrund & Einordnung

Was sich ändert und warum es diesmal verbindlich ist

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2091 tritt am 16. Juli 2026 ein eigenständiger EU-Rechtsrahmen für die GMP bei Tierarzneimitteln in Kraft. Bisher orientierte sich die Branche überwiegend an den allgemeinen GDP-Leitlinien für Humanarzneimittel (EudraLex Band 4), Empfehlungen ohne unmittelbare Gesetzeskraft für den Veterinärsektor. Das ändert sich grundlegend: Die Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.

Datenlogger und Temperaturüberwachung sind dabei keine neue Erfindung: der entscheidende Unterschied liegt in der Art der Verpflichtung und der geforderten Tiefe der Validierung. Ergänzt wird der Rahmen durch die DVO (EU) 2025/2154 mit neuen GMP-Vorgaben für veterinäre Wirkstoffe (APIs), sodass auch die Zulieferkette einbezogen ist.

Zwei Verordnungen, ein Stichtag

DVO (EU) 2025/2091 — GMP für fertige Tierarzneimittel: Herstellung, Lagerung, Distribution, Dokumentation.
DVO (EU) 2025/2154 — GMP für veterinäre Wirkstoffe (APIs): Qualitätsstandards für Zulieferer und Ausgangsstoffe.

Die drei wesentlichen Neuerungen im Vergleich zur bisherigen Praxis:

Rechtscharakter

Aus freiwilligen Leitlinien (Soll) werden unmittelbar geltende EU-Vorschriften (Muss). Verstöße haben direkte rechtliche und haftungsrelevante Konsequenzen.

Validierungstiefe

Nicht nur messen, sondern nachweisen: Die Eignung des Messsystems muss vorab validiert sein — auch unter saisonalen Extrembedingungen.

Risikobasierter Ansatz

Für jedes Produkt ist eine dokumentierte Risikoanalyse Pflicht, die Messstellen, Intervalle und Grenzwerte produktspezifisch festlegt.

Wer ist betroffen?

GMP-konforme Produktionsprozesse; Bereitstellung produktspezifischer Stabilitätsdaten als Grundlage für nachgelagerte Logistik.

Lückenlose Lager- und Transportüberwachung; validierte Transportwege; regelmäßige Kalibrierung aller Messsysteme. Einfacher Versand ohne thermischen Nachweis ist für viele Präparate nicht mehr rechtskonform.

Aktive Wareneingangskontrolle (Logger-Auslesung, Indikatoren); manipulationssichere Dokumentation der Praxislagerung — prüfungsrelevant bei Behördenbegehungen.

Einhaltung der DVO 2025/2154: GMP-Standards für empfindliche Ausgangsstoffe bereits auf Zuliefererebene.

Die Verordnung verfolgt einen End-to-End-Ansatz: Jeder Akteur in der Lieferkette trägt Verantwortung — vom Wirkstoffhersteller bis zur tierärztlichen Praxis. Besonders betroffen: Unternehmen, die biologische Tierarzneimittel (Impfstoffe, Seren) herstellen oder vertreiben — diese verlieren bei kleinsten Temperaturabweichungen sofort ihre Wirksamkeit.

Technische Umsetzung

Was die Verordnung technisch erfordert

Die regulatorischen Anforderungen übersetzen sich in konkrete technische Mindeststandards — sowohl für die stationäre Lagerung als auch für den Transport.

Datenlogger

Manipulationssichere Datenspeicherung (keine nachträgliche Änderung von Messpunkten)
Nachvollziehbarer Kalibriernachweis (ISO 17025 oder gleichwertig)
Alarmfunktion bei Grenzwertüberschreitung (Echtzeit oder zeitnah)
Exportierbare Berichte für Audits und Behördenprüfungen (z. B. PDF mit Zeitstempel)

Medizinische Kühlschränke

Homogene Temperaturverteilung (keine Hot-Spots), typischerweise +2 °C bis +8 °C
Schutz vor unbeabsichtigtem Einfrieren (Unterkühlung von Impfstoffen führt zum Wirksamkeitsverlust)
Schnittstelle für externe Datenlogger oder integrierte Messsensorik
Qualifizierungsdokumentation (IQ/OQ) für den GMP-Nachweis der Eignung

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Fazit

Jetzt vor dem Stichtag handeln

Der 16. Juli 2026 markiert eine dauerhafte Zäsur im regulatorischen Umfeld der veterinärmedizinischen Lieferkette. Unternehmen, die ihre technische Infrastruktur jetzt überprüfen, vermeiden nicht nur Compliance-Risiken, sondern sichern auch die Produktqualität und das Vertrauen ihrer Kunden.

Als erster Schritt empfiehlt sich eine strukturierte Gap-Analyse: Entspricht die eingesetzte Messtechnik den Validierungsanforderungen? Sind Kalibriernachweise vorhanden und aktuell? Deckt die Lagertechnik den geforderten Temperaturbereich zuverlässig ab? Die Umstellung interner Prozesse und Qualitätsdokumentation benötigt Zeit — die verbleibenden Monate sollten genutzt werden.