Ab dem 16. Juli 2026 gelten mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2091 erstmals verbindliche EU-Vorschriften für die Gute Herstellungspraxis bei Tierarzneimitteln. Bisher orientierte sich die Branche an Leitlinien ohne unmittelbare Gesetzeskraft — das ändert sich grundlegend. Der entscheidende Unterschied liegt nicht im Messen selbst, sondern in der geforderten Tiefe der Validierung und der rechtlichen Verbindlichkeit: Temperaturüberwachung wird zur dokumentierten Pflicht — für Hersteller, Logistiker, Tierärzte und Apotheken gleichermaßen. Was die Verordnung konkret erfordert: